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   BGH, 24.01.1963 - II ZR 89/61   

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https://dejure.org/1963,2152
BGH, 24.01.1963 - II ZR 89/61 (https://dejure.org/1963,2152)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1963 - II ZR 89/61 (https://dejure.org/1963,2152)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1963 - II ZR 89/61 (https://dejure.org/1963,2152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1054
  • MDR 1963, 476
  • VersR 1963, 376
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 24.01.1963 - II ZR 89/61
    Diese Rechtsfolgen sind nicht dadurch eingetreten, daß die Beklagte nach Eintritt des Versicherungsfalls Prämien angenommen hat (vgl. BGH VersR 1957, 442, 443).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter

    Daß hier "ohne Verzug" zu zahlen war, um rückwirkend Versicherungsschutz ab dem 23. Januar 1998 zu erlangen, ist unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin zu verstehen, daß die Zahlung ohne schuldhaftes Zögern geleistet werden mußte (BGH VersR 1963, 376).
  • OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03

    Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf

    Durch die Annahme dieser Prämien, auf die sie nach dem fortbestehenden Vertrag einen Anspruch hatte, hat die Beklagte nicht zum Ausdruck gebracht, sie wolle für den bereits eingetretenen Versicherungsfall den Versicherungsschutz übernehmen (BGH VersR 1963, 376, 378) .
  • OLG Köln, 03.03.1975 - 8 U 21/74

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Verzuges der Zahlung der fälligen

    Kann daher aus dem späteren Verhalten der Beklagten geschlossen werden, daß sie mit der Annahme der verspätet gezahlten Prämie für Januar 1971 einen neuen Versicherungsvertrag abschliessen wollte, so wirkte dieser neue Vertragsschluß jedoch nicht auf den Zeitpunkt des Schadensereignisses zurück (vgl. LG Essen in VersR 1967, Seite 945; BGH in NJW 1963, Seite 1054; Prölss-Martin, Kommentar zum VVG, 19. Aufl., Anm. 8 zu § 39; Stiefel-Wussow-Hofmann, a.a.O. Anm. 18 zu § 1 AKB).

    Es ist anerkannt, daß die widerspruchslose Annahme rückständiger Beiträge nach Eintritt der Leistungsfreiheit noch keinen Verzicht des Versicherers auf die Verzugsfolgen darstellt (BGH in NJW 1963, Seite 1054; OLG Nürnberg in VersR R 1966, Seite 1125 ff; vgl. auch OLG Stuttgart in MDR 1962, Seite 484; Prölss-Martin a.a.O., Anm. 8 zu § 39 VVG ; Stiefel-Wussow-Hofmann a.a.O. Anm. 20 zu § 1 AKB am Ende).

  • OLG Köln, 01.06.2005 - 2 U 151/04

    Folgen der positiven Kenntnis von dem fehlenden Versicherungsschutz erst nach dem

    b) Der Senat hat im übrigen in dem Hinweisbeschluss nicht die Auffassung vertreten, dass im vorliegenden Fall die Grundsätze der in der NJW 1963, 1054 zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs konkret anwendbar sind.
  • OLG Köln, 09.05.2005 - 2 U 151/04

    Haftung des Insolvenzverwalters bei einer Pflichtverletzung gegenüber Dritten

    Es kann dahinstehen, ob der Beklagte zu Recht die Auffassung vertreten hat, es bestehe aufgrund der Zahlung dieser Prämien Versicherungsschutz (vgl. zu möglichen Hinweispflichten des Versicherers bei Irrtümern des Versicherungsnehmers BGH NJW 1963, 1054 [1056]).
  • OLG Hamburg, 23.12.1998 - 5 U 182/98

    Auslegung einer sogenannten erweiterten Einlösungsklausel

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (NJW 1963, 1054) für die Bestimmung des § 3 I. Abs. 3 Satz 2 AHB den dort verwendeten Begr ff "ohne Verzug" mit "ohne schuldhaftes Zögern" gleichgesetzt.
  • BGH, 07.11.1973 - IV ZR 128/71

    Leistungsfreiheit eines Versicherungsnehmers wegen Prämienrückständen -

    Das Berufungsgericht hat sich dabei auf ähnliche, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedene Fälle berufen, so u.a. auf BGH LM Nr. 3 zu § 38 VVG = VersR 1963, 376.
  • BGH, 07.11.1973 - IV ZR 137/71

    Abschluss einer Einbruchdiebstahlversicherung betreffend Teppichgeschäfte -

    Das Berufungsgericht hat sich dabei auf ähnliche, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschiedene Fälle berufen, so u.a. auf BGH LM Nr. 3 zu § 38 VVG = VersR 1963, 376.
  • LG Düsseldorf, 23.10.1985 - 23 S 69/85
    Nur wenn der Versicherer erkennt oder erkennen muß, daß der VN glaubt, er habe durch die Zahlung der Folgeprämien Anspruch auf Versicherungsschutz, hat er seinen VN darauf hinzuweisen, daß Versicherungsschutz erst dann wieder besteht, wenn alle außenstehenden Prämien gezahlt sind (vgl. hierzu BGH VersR 57, 442; 63, 376; 1974, 121).
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